Datenschutz ist ein Begriff, der nicht einheitlich interpretiert wird.Es geht hierbei um den Datenschutz personengebundener Daten.
Definition Datenschutz
„Je nach Betrachtungsweise wird Datenschutz verstanden als Schutz vor missbräuchlicher Datenverarbeitung, Schutz des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung, Schutz des Persönlichkeitsrechts bei der Datenverarbeitung oder Schutz der Privatsphäre. Datenschutz steht für die Idee, dass jeder Mensch grundsätzlich selbst entscheiden kann, wem wann welche seiner persönlichen Daten zugänglich sein sollen…“
Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Datenschutz
„Sammelbegriff über die in verschiedenen Gesetzen zum Schutz des Individuums angeordneten Rechtsnormen, die erreichen sollen, dass seine Privatsphäre in einer zunehmend automatisierten und computerisierten Welt („Der gläserene Mensch“) vor unberechtigten Zugriffen von außen (Staat, andere Private) geschützt wird…“
Quelle: http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Definition/datenschutz.html#definition
“Datenschutz” meint grundsätzlich den Schutz personenbezogener Daten, also Informationen über eine bestimmte natürliche oder bestimmbare Person. Einzubeziehen sind dabei alle Daten, die nicht öffentlich verfügbar sind, z.B. in einem Telefonbuch. Zu schützen sind darüber hinaus personenbezogene Daten nur dann, wenn sie automatisiert verarbeitet werden. …“
Quelle: http://de.wikibooks.org/wiki/Datenschutz/_Definitionen_und_Begrifflichkeiten
Aus den oben beschrieben Definitionen lässt sich folgendes herleiten: Es geht beim Datenschutz um personengebundene Daten sowie den Schutz vor missbräuchlicher Datenverarbeitung. Nach dem Grundgesetz hat jeder Mensch das Recht auf Achtung seiner Persönlichkeit und seiner Privatsphäre. Aus den Grundgedanken einer freien Gesellschaft folgt das Recht jedes Einzelnen auf freie Selbstbestimmung. Datenschutzrechtliche Regelungen findet man im Bundesdatenschutzgesetz. Weitere Regelungen findet man in den Datenschutzgesetzen der Länder, wobei hier nur die Datenverarbeitung durch öffentliche Stellen Anwendung findet. Des Weiteren gibt es noch weitere Regelungen zum Datenschutz wie z.B. das Telekommunikationsgesetz, das Telemediengesetz oder die Sozialgesetzbücher.
Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)

Bundesdatenschutzgesetz und die Regelungen personengebundener Daten.
Bildquellenangabe: Thorben Wengert / pixelio.de
Das Bundesdatenschutzgesetz in Deutschland und die Datenschutzgesetze der Länder regeln gemeinsam den Umgang mit personengebundenen Daten, die in IT-Systemen verarbeitet werden.
Das BDSG unterscheidet unterschiedliche Formen des Umgangs mit Daten. Das sind die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung. Die Verarbeitung wird nochmal unterschieden in Speichern, Verändern, Übermitteln, Sperren und Löschen.
Das Bundesdatenschutzgesetz gliedert sich in allgemeine und gemeinsame Bestimmungen, Datenverarbeitung der öffentlichen Stellen, Datenverarbeitung nicht-öffentlicher Stellen und öffentlich-rechtlicher Wettbewerbsunternehmen, Sondervorschriften, Straf- und Bußgeldverfahren und letztendlich Übergangsvorschriften.
Weitere Infos finden Sie hier:
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