Immer mehr Unternehmer nutzen Facebook um miteinander oder mit Kunden in Kontakt zu kommen. Dabei ist es wichtig, die rechtlichen Fragen bei einer Webpräsenz auf Facebook geklärt zu haben
Ihr Unternehmen bei Facebook – darauf müssen Sie achten
Zunächst müssen Sie ein Unternehmenskonto in Form einer „Fanpage“ einrichten, sonst verstoßen Sie gegen die Nutzungsbedingungen von Facebook.
So wie jeder andere Onlineauftritt, unterliegt dann auch Ihre Facebook-Seite der Impressumspflicht (s.u.).
Darüber hinaus gilt es darauf zu achten, welche Inhalte durch „Fans“ auf der Seite geteilt werden, damit dort nicht etwa rechtswidrige Inhalte veröffentlicht werden. Dies könnten beispielsweise urheberrechtlich geschützte Bilder oder Beleidigungen der Konkurrenz sein. Rechtswidrige Inhalte müssen sofort gelöscht werden, andernfalls können Sie haftbar gemacht werden.
Impressumspflicht bei Facebook
Eine Facebook-Seite, die geschäftlich ist, benötigt ein Impressum. Laut des Telemediengesetzes muss dieses für den Nutzer leicht erkennbar, einfach auffindbar und unmittelbar erreichbar sein. Ein Unternehmen, das diesen Vorgaben nicht gerecht wird, läuft Gefahr, abgemahnt zu werden. Denn laut des §5 des Telemediengesetzes liegt darin ein Verstoß.
Seitdem am 1. April 2013 die Timeline bei Facebook eingeführt wurde, gibt es zwei Möglichkeiten, das Impressum auf der Seite einzubinden.
- Der Link zur Impressums-Seite auf der eigenen Website kann unter „Info“ abgelegt werden.
- Das Impressum kann als IFrame-Tab unter den „Favoriten“ eingestellt werden. Dieses erscheint rechts neben „Info“.
Wem gehören die Daten in den sozialen Netzwerken wenn Mitarbeiter das Unternehmen verlassen?
Ein rein dienstlicher „Account“ dürfte wie ein Arbeitsmittel zu behandeln sein – das bedeutet, dass der Mitarbeiter die Zugangsdaten für diesen Account an den Arbeitgeber abgibt, nachdem er eventuell gespeicherte private Daten gelöscht hat.
Hat der Mitarbeiter seinen privaten Account auch für dienstliche Zwecke genutzt, kann der Arbeitgeber eine Kopie der der dort gespeicherten Kundendaten fordern, die er für die Weiterführung der Kundenbeziehungen benötigt. Er kann jedoch nicht eine Herausgabe der Zugangsdaten verlangen. Die Kundendaten sind dann vom Mitarbeiter zu löschen.
Verhaltensregeln für Facebook: Woran sich Mitarbeiter halten sollten
Wenn Mitarbeiter ihren Arbeitgeber im Sozialen Netzwerk vertrete, sollten sie auf einige Verhaltensregeln achten.
- Gesetzliche Vorschriften müssen beachtet werden, wie etwa Wettbewerbs-, Urheber- oder Markenrecht
- Vertrauliche Informationen dürfen nicht nach außen getragen werden
- Private Meinungen sollten als solche gekennzeichnet werden
- Jeder Mitarbeiter ist für seine Beiträge selbst verantwortlich
Wofür Haften Sie auf Ihrer Facebook-Seite?
Nach §7 des Telemediengesetzes ist der Inhaber einer Webpräsenz für seine eigenen Inhalte verantwortlich. Als eigene Inhalte zählen jedoch auch jene, die von Dritten erstellt wurden und in die Seite eingebunden wurden, wie etwa durch Verlinkung oder Werbung. Deshalb sollten Sie diese Inhalte stets eingehend prüfen.
Außerdem sollten Sie sich stets rechtlich absichern, dass Sie auch urheberrechtlich, markenrechtlich und persönlichkeitsrechtlich dazu berechtigt sind die Inhalte zu teilen. So stehen allein dem Urheber die wirtschaftlichen Verwertungsrechte an geistigen Schöpfungen zu.
Die Wiedergabe fremder Marken und Logos ohne Lizenzvertrag ist widerrechtlich, sowie die Abbildung von Personen zu Werbezwecken ohne deren Einwilligung.
Quelle: http://www.ihk-wiesbaden.de
The post Datenschutz bei Facebook appeared first on .